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   OLG Naumburg, 28.10.2015 - 1 U 73/15   

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https://dejure.org/2015,43545
OLG Naumburg, 28.10.2015 - 1 U 73/15 (https://dejure.org/2015,43545)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.10.2015 - 1 U 73/15 (https://dejure.org/2015,43545)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 1 U 73/15 (https://dejure.org/2015,43545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Überzeugungsbildung im Schadensersatzprozess wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einer Straße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286; ZPO § 141; ZPO § 448
    Anforderungen an die gerichtliche Überzeugungsbildung im Schadensersatzprozess wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisführung nicht allein durch Parteianhörung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 03.04.2014 - 1 U 23/13

    Parteivernehmung: Anordnung der Vernehmung der beweisbelasteten Partei bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2015 - 1 U 73/15
    Was er über das konkrete Unfallgeschehen des Klägers bekunden konnte, hatte er von diesem erfahren, was für sich genommen keinerlei Beweiswert hat (Senat Urteil vom 3.4.2014 - 1 U 23/13 -).

    Vor diesem Hintergrund kommt im vorliegenden Fall die Anordnung einer förmlichen Parteivernehmung nicht in Betracht (dazu Senat Urteile vom 20.3.2014 - 1 U 23/13 - und 21.9.2015 - 1 U 36/15 -).

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 145/05

    Rückwirkende Haftung von berufsfremden Mitgliedern einer gemischten Sozietät von

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2015 - 1 U 73/15
    Eine förmliche Parteivernehmung kommt in Betracht, wenn eine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens der Partei spricht (BGH Urteil vom 26.6.2008 - IX ZR 145/05 - [z.B. VerR 2008, 1394]; hier: zitiert nach juris).
  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2015 - 1 U 73/15
    Darin liegt ein Verfahrensfehler, weil die Parteianhörung kein Beweismittel i.S.d. Zivilprozessordnung darstellt und allein darauf eine Verurteilung bei Bestreiten durch die Beklagte nicht gestützt werden kann (BGH Urteil vom 16.10.1987 - V ZR 170/86 - [z.B. NJW-RR 1988, 394; hier: zitiert nach juris; Senat Urteil vom 21.9.2015 - 1 U 36/15 - zur Problematik: Eschelbach/Geipel, Parteianhörung - Die Verwertung im Rahmen der Beweiswürdigung; § 141 vs. § 286 ZPO; MDR 2012, 198ff).
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 925/21

    Gleichstellungsabrede; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

    Es bedarf objektivierbarer Anhaltspunkte, die für den Vortrag der klagenden Partei sprechen (OLG Naumburg 28.10.2015 - 1 U 73/15, juris Rn. 4; BeckOK/ZPO/Vorwerk/Wolf, 44. Ed. 01.03.2022, § 448 Rn. 9).
  • LG Duisburg, 01.03.2023 - 3 O 305/21

    Kein Nachweis einer Verletzung der Streupflicht durch eine informatorische

    Auf eine informatorische Anhörung allein hätte eine Verurteilung angesichts des Bestreitens durch die Beklagte ohnehin nicht gestützt werden können (siehe in diesem Zusammenhang OLG Naumburg, Urt. v. 28.10.2015 - 1 U 73/15 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund würde es bei Anordnung der förmlichen Parteivernehmung oder der informatorischen Parteianhörung nicht um die Herstellung von "Waffengleichheit" gehen, sondern sie würde zu einem Vorteil für die Klägerin werden, dem die Beklagte nichts entgegenzusetzen hätte (siehe auch in diesem Zusammenhang OLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2015 - 1 U 73/15).

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